Rechtsstaat, Meinungsfreiheit und ich

Ich habe in der Süddeutschen einen Artikel geschrieben. Könnt ihr da nachlesen. Seit dem wird behauptet, ich wäre gegen Meinungsfreiheit (was auch immer das sein mag – auch da scheiden sich die Geister). Das ist falsch. Ich bin nicht nur für Meinungsfreiheit, ich bin auch für Meinungspluralität. Ich bin aber auch der Meinung, dass man nicht jeden Kommentar auf seiner Plattform dulden muss. Genauso, wie ich drüben keine Nazikommentare erlaube, möchte ich, dass sich Plattformanbieter klar positionieren. Sei es Twitter, Facebook, Google+ oder das Forum des Hundezüchterverbandes, ich möchte, dass sie klare Haltungen zu Nazis entwickeln. Das ist kein Beschränken der Meinungsfreiheit im Netz, denn ich habe nirgendwo gesagt, dass Nazis keine Webserver mehr betreiben dürfen sollen. Da können sie ja ihren Kram drauf packen, ist mir zwar nicht egal, aber die offene Infrastruktur des Netzes ist mir wichtiger.

Im letzten Absatz meines Artikel schrieb ich:

Die freie Rede in den Vereinigten Staaten ist ein Motor für diskriminierendes Verhalten und ein Motor für Hass.

Einige glauben nun, dass ich das Erfunden hätte und als einzige Person so sehen würde. Nein, als eines von hunderten Beispielen sei hier ein Paper aus dem Jahre 1990 verlinkt: “Rethinking First Amendment Assumptions about Racist and Sexist Speech” Das ist kein neuer Gedanke und es wird seit Jahren das Verhältnis von “Free Speech” zu “Hate Speech” viel diskutiert, wie damit im Kontext des First Amendment der Verfassung der Vereinigten Staaten umzugehen ist. Kulturell sind da die Menschen in den Vereinigten Staaten durchaus anders geprägt, als wir – immerhin waren nicht sie die Nazis, sondern haben sie besiegt. Ich sage nicht, dass man die freie Meinungsäußerung abschaffen soll, aber wir müssen bedenken, dass sie durchaus für Hate-Speech missbraucht wird und dürfen da nicht einfach die Augen vor verschließen.

Dann kam die Sache mit Udo Vetter auf. Ich schrieb, dass ich ihn für einen Naziverteidiger halte. Das ist erstmal nicht falsch – er verteidigt Nazis vor Gericht. Das darf er tun, das ist sein Job. Auch Otto Schily hat nur seinen Job gemacht, als er Gudrun Ensslin freiwillig verteidigte. Aber auch er musste sich jahrelang den Vorwürfen aussetzen, sich die Ziele der RAF angeeignet zu haben, sich mit ihnen gemein zu machen. Wäre mir ja prinzipiell egal, warum der Otto das gemacht hat, ist mir auch egal, warum der Udo das macht. Es ist mir ab dann nicht mehr egal, wenn Rechtsanwälte in die Politik gehen wollen, wenn sie als MdB Gesetze machen wollen. Das ist der Punkt, wo es für mich aufhört. Dazu hat auch Harry Liebs was gebloggt – lest es euch durch. Schaut also bitte noch einmal, was ich in welchem Kontext geschrieben habe. Ihr könnt das richtig oder auch falsch finden. Der Rechtsstaat sichert das Verfahren, soll es möglichst fair ausgestalten. Den vollen Einsatz für “den Rechtsstaat” auf dem ganzen politischen Spektrum “von rechts bis links” muss man würdigen und er ist auch wichtig und richtig, aber die Judikative ist nicht grundlos von der Legislative getrennt. Zudem: Es gibt kein Gesetz, das einem Anwalt verbietet, Mandanten abzulehnen und erst recht gibt es kein Gesetz, das einen Anwalt verpflichtet, im Auftrag für “Besseres Hannover” zu klagen. Nicht jede Klage muss von einem Mitglied der Piratenpartei verteidigt werden.

48 Gedanken zu “Rechtsstaat, Meinungsfreiheit und ich

  1. Gute Erklärung. Allerdings, und ich stelle im Vorraus an dass das außerhalb der Frage “Was kann man *jetzt* machen” steht und zugegeben ein akademischer Einwand ist:

    Im Sinne einer freien Netzstruktur wäre ja ein Service wie tent (https://tent.io/), also ein dezentrales Twitter. Dort hast du aber keinen mehr, dem du sagen kannst: Blocke oder Lösche diese Inhalte (Als gescheitert kann in dem Bereich diaspora gesehen werden, weil es zu dem Versprechen dezentral auch Datenschutz liefern wollte, was nicht zusammen geht).

    Dem echten Paradigmenwechsel Hierarchie zu Netzwerk hält der “Haltung von Anbietern” Lösungsansatz mMn nicht stand. Fürs jetzt und hier mag es eine Lösung sein, Langfristig kommt man vermutlich nicht drum rum, jeden Tag aufs neue Widerstand zu leisten.

    Viele Grüße

  2. Mal eine parteiferne Perspektive: Menschen, die sich gegen Nazis einsetzen oder deren Opfer unterstützen, werden wenig Lust haben, mit Organistationen (oder Parteien) zusammenzuarbeiten, deren Mitglieder in konkreten Auseinandersetzungen aus freien Stücken irgendwann als Anwälte der Gegenseite auftauchen könnten.
    Udo Vetter ist kein Verbündeter im Kampf gegen Nazis, und eine Partei, die ihn zum Bundestagskandidaten macht, kann es auch nicht sein.

  3. Kurze Frage: Du möchtest also, dass die soziale Plattfom “Twitter” klare Stellung bezieht, wie sie es mit dem Thema sehen. Kann ich verstehen. Angenommen Twitter würde öffentlich sagen, dass sie Nazi-Inhalte nicht nur dulden, sondern gerne dulden, dann würde ich an den Punkt kommen, mir genau zu überlegen, ob ich diese Plattform noch nutzen will. Ob ich das vertreten kann. Soweit nachvollziehbar. Dem einen reicht erst eine glasklare Stellung, dem anderen reicht schon eine Andeutung, etc.
    Was passiert also, wenn Twitter sich dazu entscheided, weiterhin Inhalte dieser und anderer Art zu dulden, die man mit seiner eigenen Haltung nicht vereinbaren kann? Damit wird Twitter doch zum “Sprachrohr” derer und jener. Twitter ermöglicht z.B. den Nazis, ihre Parolen rauszuhauen.
    Ist Twitter damit nicht, um den Bogen zum Naziverteidiger zu spannen, ein “Nazipropaganda-Verbreiter”? Oder ein “Erfüllungsgehilfe”?

    Was sollte da dann die Konsequenz sein, für jemanden, der eine klare Stellung von allem und jedem erwartet? Das wollte ich auf Twitter damit sagen.
    Wirst du dann im Zweifelsfall deinen Twitteraccount auflösen, wenn Twitter weiter Nazis eine Plattform bietet? Oder wirst du trotzdem die selbe Plattform nutzen, von Leuten, die bewusst den Nazis eine Plattform bieten?

    • Die Frage ist doch, was daraus resultiert. Soll ich aufhören Twitter zu benutzen, weil sich dort auch Nazis rumtreiben? Soll ich aufhören, in meinem Laden um die Ecke einzukaufen, weil dort auch Nazis einkaufen (könnten)?
      Ich weiß es nicht. Ich weiß auch nicht, ob ich meinen Twitteraccount behalte – darüber muss ich nachdenken.

      • Wo ist die Grenze? Soll der Laden um die Ecke Hausverbote erteilen? Aldi auch? Und die Deutsche Bahn, Post, Telekom? Wenn es um Infrastruktur geht, hab ich ein Problem, wenn jemand nach Nase entscheidet, wer mitmachen darf und wer nicht. Twitter, Facebook und Google sind im Gegensatz zu deinen Blogkommentaren und dem Forum der Hundeszüchter Infrastruktur. Da will ich keine Zensurinfrastruktur, auch keine ist doch nur gegen Nazis.

    • In der Argumentation, warum Udo Vetter gut im Bundestag wäre, war immer seine Leistung für den “Rechtsstaat” angeführt worden. Das der Rechtsstaat aus mehreren Teilen besteht, wurde und wird immer wieder gerne ignoriert und gewissenhaft verschwiegen. Dennoch muss man auch die Frage stellen, warum ihn seine Leistung als Anwalt befähigt, Teil der Legislativen zu werden.

      • ganz einfach: als Anwalt besitzt er das nötige juristische Handwerkszeug um Gesetze verfassungsgemäss und rechtskonform zu verfassen . Die Befähigung, Teil der Legislative zu sein ergibt sich also aus dem Wortlaut.
        Mit der Befähigung zur Arbeit als Abgeordneter hat das in der Praxis natürlich nichts zu tun, da im Regelfall nur Rechtspolitiker jemals in die Lage kommen, Gesetzesentwürfe selbst zu schreiben…

        • dafür gibt es Justiziariate. Da lustige ist ja, das Gesetze das geltende Recht produzieren, nicht umsetzen. Und grundgesetzeskonformes Verfassen von Gesetzen – das ist ein weiterer Strohmann. Es war mal sehr grundgesetzkonform, Homosexuelle nicht heiraten dürfen. Als die Verpartnerung eingeführt wurde, mussten die meisten Punkte, die Richtung Gleichstellung führten, eingeklagt werden – obwohl diese Punkte in Auslegung des GG ausdrücklich für die Ehe vorgesehen waren. Und trotzdem war das kaputte Gesetz grudngesetzkonform…

          • Das Grundgesetz ist nicht in Stein gemeisselt (mit Ausnahme der von der Ewigkeitsgarantie betroffenen Teile) und letztlich Kind seiner Zeit. Bei der Verfassung des GG gab es eine teilweise erheblich andere Rechtsauffassung, die den Stand der Gesellschaft reflektierte, eine der wichtigsten Aufgaben der Judikative im Zusammenspiel mit der Legislative ist aber die Rechtsfortbildung. Das meint die Anpasssung des Rechts an die Gesellschaft und an die Rechtspraxis, wenn das GG nicht fortwährend verbessert wird, ist es tot und wertlos. Gerade da hat juristische Berufspraxis in der Legislative den Vorteil, die Schwächen des GG und anderer Gesetze zu kennen und sie entweder zu beheben oder zu nutzen. Darüberhinaus sind Abgeordnete natürlich in hohem Maße an das zur Zeit des Gesetzentwurfs geltende Recht gebunden, wenn zurzeit im GG steht, dass die Ehe zwischen Mann und Frau ein schutzwertes Institut ist, dann kann ein Abgeordneter so lange nichts anderes in GE schreiben, wie der betreffende Artikel nicht mindestens per 3/4 Mehrheit im BT geändert wird. Die Kenntnis derartiger juristischer Fallstricke kann viel Arbeit ersparen…

          • Moooment – wir haben faktisch die Ehe. Bis auf die gemeinsame steuerliche Veranlagung ist die Nummer durch. Und auch das wird gerade vor dem BVerfG verhandelt. Fakt ist: Mensch muss nicht Anwalt sein, um gesetzgeberisch tätig zu werden.

  4. Pingback: Rechtsstaat, Meinungsfreiheit und me 2 « Andis Blog

  5. Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn Anwälte nur noch nach der öffentlichen Meinung verteidigen sollten?
    Niemand wird einen Anwalt, der MUTMASSLICHE Kiffer verteidigt zu einem Kifferfreund machen (und wenn, dann gilt dieser Anwalt in gewissen Kreisen sympathisch). Der Verteidiger eines Menschen der eines Mordes oder der Steuerhinterziehung angeklagt wird, wird nicht mit der Tat seines Klienten in Verbindung gebracht. Warum dann, wenn er einen MUTMASSLICHEN Neonazi verteidigt?

    Piraten, die JEDEM Menschen jederzeit alle Grundrechte zugestehen, fangen hier an einer einzelnen Personengruppe die Grundrechte (Recht auf ANSTÄNDIGE Verteidigung) beschneiden, resp. den Personen Restriktionen auferlegen, die eben wertfrei für ALLE Menschen aktiv sind. Damit habe ich ein Problem.

    • Es geht um Anwälte, die ein politisches Mandat anstreben – das ist zu differenzieren – und zwar feingliedrig. Ich spreche niemanden das Recht auf anständige Verteidigung ab – ich frage nur, ob jemand, der erst einmal alle verteidigt und auch für alle aktiv klagt(!), geeignet ist, ein Mandat inne zu haben. Als historisches Beispiel habe ich Otto Schily angeführt – Udo Vetter könnte ein anderes Beispiel in genau die andere Richtung werden. Allerdings frage ich mich, warum ich auf deine Strohmannargumente überhaupt eingehe….

      • Weil oft erst nach dem Verfahren feststeht, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Und darum geht es. Nicht ob er Nazi ist oder nicht, sondern ob er schuldig ist oder nicht. Im Voraus also bestimmte Menschen nicht zu verteidigen um seine eigene Integirietät zu wahren ist fragwürdig, was den eigentlichen zweck eines Strafverteidigers angeht.
        Denn ein (z.B.) fälschlicherweise des Mordes angeklagter Nazi ist immer noch unschuldig und zu unrecht angeklagt. Egal ob er Nazi ist oder nicht.

      • Ja klar, Du sprichst niemand das Recht auf anständige Verteidigung ab. Aber diejenigen, die diese Verteidigung leisten, die möchtest Du gerne benachteiligt sehen, ja?

          • Ok, Du findest es problematisch, wenn sich Menschen dafür einsetzen, dass für Andere unsere rechtstaatlichen Prinzipien auch gültig sind – sogar für Leute mit der falschen Meinung. Zumindest ist “sich darüber im klaren sein” eine deutlich schwächere Formulierung als was Du zu dem Thema getweetet hast.

            Trotzdem graust mir vor Leuten mit so einer Einstellung. Gewisse Rechte sollten universell sein, und nicht nur für Auserwählte gelten. Ich lege dir nahe, mal das bekannte Zitat von Rosa Luxemburg zu überdenken.

      • Nur dass dieser Anwalt, wenn er sein Mandat erhält, doch, soweit bekannt, sowieso seie Anwaltstätigkeit ruhen lassen will. Und ehrlich gesagt: wenn es jetzt soweit ist, dass Anwälte, die in Partei X sind, die für Meinungspluralismus steht, dann vorgeschrieben wird, welche Leute sie verteidigen dürfen und welche nicht, wäre das sehr traurig. Gerade auch weil eben viele Dinge, die die Nazis bei Urteilen ins Feld führen, auch allgemeingültig sind (Meinungsfreiheit, Diskriminierung usw. usf.) ist es wichtig, dass diese Themen dann nicht schon deshalb auch medial abgewürgt werden weil es ja nur Nazi X, vertreten von Nazianwalt Y ist, der da klagt.

        Gab es denn eine Kontaktaufnahme (direkt!) mit UV, in der er dazu mal befragt wurde, in der er sich dazu geäußert hat bzw. in der er gesagt hat, wie er das mit Mandat und Anwalttätigkeit handhaben wurde? Was hat er gesagt? Wieso wird das nicht auch verkündet? Oder gab es keinen direkten Kontakt?

        • Sagen wir mal so: In einer perfekten Welt kann eine politisch aktive Anwältin weiterhin alle Menschengruppen (auch potenzielle Nazis) verteidigen, ohne sich Sorgen um politische Konsequenzen machen zu müssen. In dieser Welt wissen alle was der Rechtsstaat ist, was das Grundgesetz ist, wo Pflicht und Recht anfangen und aufhören. Nun ist es aber sogar in dieser perfekten Welt beim Klagen etwas anderes als beim Verteidigen, denn wenn jemand aktiv für jemand anderen klagt, stellt er damit nicht nur sein Wissen über das Rechtssystem, sondern auch seine moralischen Vorstellungen damit in Verbindung. Udo Vetter hat aktiv für bekannte Nazis geklagt, was ein Indiz dafür ist dass er sich von der rechten Szene auch moralisch nicht distanzieren will. Schlechte Voraussetzungen für einen Politiker. Eine links angesiedelte Partei, die einen eher rechts angesiedelten Menschen zum Spitzenkandidaten erklären, *ist* ein Problem.

          Etwas vom Thema entfernt, aber wichtig zu bemerken: in der realen Welt ist es für eine politisch aktive Anwältin eine nicht von der Hand zu weisende Entscheidung, wen sie verteidigen möchte, da die angenommenen Fälle zu einem gewissen Grad dann doch auf die Person zurückfallen.

  6. Da es nicht im Artikel erwähnt wird:
    Auch hervorzuheben ist der Fakt dass ein Anwalt beim Nachgehen seiner Arbeit lediglich seinen Mandanten (einen einzigen Menschen) repräsentieren muss – ein Politiker allerdings trifft Aussagen und steht damit mit seinen eigenen moralischen und politischen Vorstellungen stellvertretend für alle Einwohner in einem Land. An die beiden Aufgaben sind verschiedene Ansprüche an den/die RepräsentantIn verbunden, und die betroffenen Personen werden in der Regel auf einem komplett anderen Niveau beurteilt.

    Udo Vetter mag als Anwalt einzelne Menschen vertreten, aber als Politiker steht er selbst mit allem was ihn ausmacht, was er denkt und sagt stellvertretend für alle Menschen in Deutschland, und von ihm mag’ ich nicht vertreten werden.

  7. In den letzten Tagen musste ich angesichts deines Umgangs (v.a. auf Twitter) mit – in meinen Augen teilweise durchaus berechtigter – Kritik immer öfter mit dem Kopf schütteln. Dieser Artikel hingegen ist unaufgeregt und sachlich, ebenso die bisherige Diskussion hier – dafür erstmal vielen Dank!

    Deine Ausführungen zur Meinungsfreiheut zeigen auch, dass du dich fundierter mit der Problematik auseinandergesetzt hast, als das für mich in dem SZ-Artikel und der anschließenden Debatte rüberkam.
    Die beiden Themen sind offensichtlich prädestiniert für unterschiedliche Ansichten und Meinungsaustausch. Als Grundlage für sachliche Diskussionen ist der Text für mich gut geeignet und ich hoffe, dass es dabei auch bleibt und nicht schon zu spät ist.

  8. Keinen Fußbreit für Nazis heißt für mich auch die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. In Norwegen wurde das gerade über die Schmerzgrenze hinaus vorgeführt. Und als Pirat würde ich eher Udo Vetter fragen, warum er die Verteidigung übernommen hat, als ihn unter Generalverdacht zu stellen.

    • Die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien ist auch wichtig. Allerdings geht’s gar nicht um den, oder darum wen Udo Vetter verteidigt hat. Als Anwalt sollte der Herr Vetter natürlich jeden verteidigen können, der ihn bezahlen kann.

      Es geht darum, dass er aktiv im Namen von Nazis geklagt hat, und jetzt mit der dadurch dargelegten Moralvorstellung die Piraten im Bundestag repräsentieren will. Prinzipiell willst du, wenn du die Piratenpartei bist, keinen Kandidaten in den Bundestag schicken, der Verbindungen zur rechten Szene pflegt.

  9. ok, also soll twitter, facebook und co ganz klar Stellung beziehen. Und hetzner, wo die Nazis sich dann den Server mieten, als nächstes? Und danach soll dann die Telekom ganz klar Stellung beziehen und keine Nazibits mehr durch ihr Netz leiten?
    Das alles sind Dienstleister die einen Dienst anbieten. Und klar können diese alle sagen “Dir biete ich meinen Dienst nicht an” …. aber das können sie jedem gegenüber aus jedem Grund der ihnen einfällt weil das ist ihre Plattform. Das bestimmt weder die Führung der KP in China noch Du was die löschen sondern alleine die dürfen das entscheiden. Wenn Dir die Politik von Twitter nicht gefällt nutze es nicht. Ganz einfach.

    Das gleiche gilt für Hr. Vetter. Der ist erstmal Anwalt und bietet seine Dienste an. Wem er seine Dienste anbietet ist alleine seine Entscheidung. Wenn Dir diese Entscheidung nicht passt nutze niemals seine Dienste und wähle ihn nie wenn er sich irgendwo zur Wahl stellt. Ganz einfach.

    Und natürlich hast Du auch das Recht zu sagen das Du das falsch findest. Du hast sogar das Recht dem Hr. Vetter Etiketten anzuhängen bzw. Zensur von Twitter und Co, einzig und alleine nach Deinem Geschmack, zu fordern.
    Allerdings darfst Du Dich dann auch nicht wundern wenn man Dir Etiketten aufdrückt und Dich Zensor nennt.

    Also ich find Etiketten und Zensur Scheisse. So grundsätzlich und ohne Ausnahme.

    • Wenn eine Firma so wichtig geworden ist dass sie zur Infrastruktur gehört ist das sowieso erst einmal aus verschiedenen Gründen schlecht. Das soll aber jetzt nicht das Thema sein.

      Ja, der Herr Vetter hat auch das Recht, darüber zu entscheiden wem er seine Dienste anbietet. Eine Partei muss aber nicht legitimieren was der Herr Vetter macht, und Parteimitglieder (wie Stephan) haben durchaus das Recht Leute, die sie nicht für die Partei im Bundestag sehen wollen (weil sie vielleicht nicht die Grundwerte der Piraten repräsentieren (via Assoziationen zur rechten Szene, falls es diese geben sollte)) zu kritisieren. Das ist alles was hier passiert. Der Herr Vetter hat sich mit Leuten aus der rechten Szene assoziiert, und Stephan kreidet an, dass er mit diesen bestehenden Assoziationen für die Piraten ins Rennen will. Nur weil der Herr Vetter sich als Kandidat anbietet muss die Piratenpartei das ja nicht annehmen.

      Nochmal was, was am Thema vorbei geht: Etiketten sind auf einer gewissen Ebene notwendig, um sich nicht immer an den selben Kleinigkeiten von Anfang abarbeiten zu müssen. Etiketten muss man mit Bedacht benutzen, aber das Konzept zu verteufeln ist imho wenig zielführend. Das aber wie gesagt nur am Rande.

      • Ganz klar. Dann aber eher Verpflichtung zur Netzneutralität denn zur Zensur nach Wunsch des aktuellen Staatsoberhauptes oder sonstwem.

        Ich sagte ja auch das Stephan das Recht hat zu sagen was er denkt. Und ganz klar hat die PP das Recht Hr. Vetter nicht aufzustellen. Findet er keine Mehrheit hat sich das Ganze von ganz alleine erledigt.

        Und natürlich hat Stephan auch das Recht Etiketten zu verteilen. Wie ich aber auch sagte darf er sich über die Reaktionen dann nicht wundern.

        Auf einer gewissen Ebene und innerhalb eines kleinen Kreises eingeweihter und mit dem Thema vertrauter Personen mögen Etiketten ja vielleicht sogar Sinn machen. Aufgrund einer Handlung einer Person die man nicht versteht weil man die Person auch nie gefragt hat warum sie so gehandelt hat in einer grösseren Öffentlichkeit mit Etiketten rumzuschmeissen gehört auf keinen Fall dazu. Das hat eher etwas von “Ich schmeisse mal viel Dreck und irgendwas wird schon hängenbleiben”. Und das ist unabhängig vom Etikett.
        Nazi, Antisemit, Zecke, Vergewaltiger, Kinderschänder, Schlampe, Schmarotzer ….. vor allem in einer grösseren Öffentlichkeit wo nicht alle wissen worum es geht und viele von der Person vielleicht das erste Mal im zusammenhang mit dem Etikett hören sollte man mit Etiketten sehr, sehr, sehr, sehr, sehr vorsichtig umgehen ….. und es im Zweifel lieber lassen und sich die Mühe machen genau zu sagen was einem warum nicht gefällt.
        Klarerweise beschäftigen sich dann nicht so viele Menschen mit dem Thema weil das ist dann komplizierter und macht nicht soviel Spass wie aus einer grösseren Gruppe heraus Dreck zu schmeissen. Aber will man auf etwas aufmerksam machen oder will man nur Dreck schmeissen?

  10. Da Du ja Schily selber als Beispiel nimmst, Du wärst also dafür gewesen daß die SPD in den 90ern Schily aufgrund der RAF-Verteidigung nicht in den Bundestag gelassen hätte? Und hättest eine solche Haltung der SPD nicht als undemokratisch empfunden?

    • Was hat das mit demokratischen Grundprinzipien zu tun? Eine Partei sollte sich genau überlegen wen sie als Repräsentant zulassen. Dass sie Menschen mit Verbindungen zu gewissen Milieus nicht in den Bundestag schickt ist vollkommen legitim. Hier sollte aber die Diskussion nicht darum gehen, ob der Akt dieser Filterung legitim ist, sondern darum, ob die betroffene Person wirklich Verbindungen zu den besagten Milieus haben. Und das passiert im Fall Vetter nicht. Hier wird sofort der Untergang des Abendlandes und des Rechtsstaats ausgerufen.

  11. Lies mal etwas nach zu Faschismus in Amerika in den 20ern und 30ern. Du kannst bei Henry Ford anfangen.
    Wie fast alle Länder hatten/haben auch die USA Faschisten. In den meisten Ländern sind das auch heute rund 10% der Bevölkerung.
    Die Amerikaner haben nicht gegen Faschismus gekämpft, sondern gegen Länder, die ihnen die Dominanz in der Welt streitig machen wollten. Und für die Rückzahlung ihrer Militär-Kredite, primär an GB.
    An Faschismus, Vernichtung von Juden, Zigeunern, Schwulen und Kommunisten hat sich NIEMAND gestört.

    Wer, wie Herr Vetter, Meinungsfreiheit verteidigt, kann sich nicht aussuchen, für wessen Meinungsfreiheit er kämpft. Wer gegen Todesstrafe kämpft, muss das logischerweise auch für ihm/ihr unliebsame Straftäter tun. Ansonsten ist das unglaubwürdig.
    Und das bist Du mit Deiner Haltung.

    • Willst du wirklich argumentieren dass wir als Gesellschaft einfach akzeptieren sollen dass es Faschismus gibt? Ich ignorier das mal besser. So zynisch bin ich nämlich noch nicht.

      Vielleicht krieg’ ich klarer rüber was Stephan sagen wollte:

      * In einem gerichtlichen Prozess steht nie zur Debatte, was der Anwalt von der ganzen Sache hält. Er gibt lediglich das Wissen und die Expertise.
      * Im politischen Umfeld allerdings steht nicht nur die Expertise eines Menschen auf dem Prüfstand, sondern der Mensch als ganzes.

      Wenn ein Politiker in seiner Vergangenheit Sympathien zur rechten Szene gezeigt hat, ist das bedenklich weil er am gesellschaftlichen Gestaltungsprozess einen wichtigen Part übernimmt. Beim Anwalt gilt dies nicht.

      Stephan verurteilt weder den Rechtsstaat, noch die Neutralität von Anwälten. Er wünscht sich lediglich hohe moralische Standards für kandidierende Politiker.

      • Moment mal: Stephan verlangt im gleichen Kontext von Services wie Twitter, dass sie Ausschlußpolicies zum Umgang mit Meinungen haben, die von seiner (und meiner) zu weit nach rechts abweichen. Das heißt, Stephan ist der Kampf gegen Nazis wichtiger als der Erhalt von Meinungsfreiheit. Das ist ein Problem und macht ihm m.E. insbesondere als Pirat unwählbar, auch für jemanden, der so sehr gegen Nazis ist wie ich.
        Deine “Erläuterung”, dass Stephan dem Herrn Vetter lediglich unterstellt, ein Nazi zu sein (bzw. “Sympathien zur rechten Szene” zu zeigen), und er ihn nur deshalb aus dem Bundestag fernhalten möchte, ist m.E. eine Verzerrung. Nebenbei gesagt, wohl auch diffamierend.

  12. Man sollte sich nicht nur von Nazis distanzieren. Der Symetrie wegen sollten auch Linksradikale, etwa Antifas und so weiter tabu sein. Um neutral zu wirken sollte man am besten die Maßstäbe der Verfassungsschutzämter übernehmen.

    Also etwa “Die Linke”, die ja auch beobachtet werden, sollte ein Anwalt auch nicht verteidigen oder beraten. Oder religiöse Extremisten, solange sie nicht den 2 Staatskirchen angehören, sowie radikale Tierschützer.

    Es gibt genug Steuerhinterzieher und Raser, die ein Anwalt verteidigen kann.

    • Nur weil der Verfassungsschutz eine Menschengruppe beobachtet bedeutet das noch lange nicht dass das auch berechtigt ist. Wenn man sich beispielsweise das offizielle Imagevideo des BfV anschaut (http://www.youtube.com/watch?v=8T3fzhLv_Uk), so merkt man schnell, dass der Verfassungsschutz entweder zu sehr viel Selbstironie fähig ist oder absolut unfähig ist.

      Die politische Linke mit der politischen Rechten gleichzustellen ist ein Schritt den man nicht ohne verdammt guten Grund machen sollte, und die von dir genannten “Symmetriegründe” ergeben sich mir nicht. Nur weil ich Nazis ausschließe muss ich doch nicht “der Fairness halber” FeministInnen oder Queer-AktivistInnen ausschließen.

      • Welche Meinung die richtige ist, kann Stephan aber nicht einfach festlegen. Es gibt auch kein Bundesamt, dass das zuverlässig per Stempel bestimmt (was das obige Argument von user unknown illlustriert). Das geht nur durch Diskurs. Diskurs geht nur, wenn die jeweiligen Standpunkte auch transportiert und gehört werden können. Deshalb ist Meinungsfreiheit (im rechtlich zulässigen Rahmen, z.B. was Beleidigungen, und hierzulande auch Holocaustleugnung angeht) wichtiger als der Kampf gegen Nazis.
        Antifaschismus ist kein Selbstzweck, sondern hat letztlich das Ziel, die Gesellschaft zum Guten zu verändern. Was dieses Gute ist, kann nur in einer meinungsfreien Gesellschaft bestimmt werden, in der niemand willkürlich wegen einer zu blauen Frisur oder zu ungegenderter Sprache oder einem zu nationalistischen Wertesystem von Twitter ausgeschlossen werden kann.

        • (Auf die Gefahr hin dass ich wegen des erneuten kommentierens aussehe als wäre ich Stephans Sockenpuppe…;) )

          Ich stimme dir in dem ersten Punkt grundsätzlich zu – kein einzelner soll die Macht haben zu entscheiden, welche Meinungen Salonfähig sind und welche nicht. Auch braucht die Gesellschaft zur Entwicklung verschiedene politische Strömungen, die sich aneinander die Geweihe abstoßen.

          Trotzdem sehe ich aber eine gewisse (durchaus schwammige, subjektiv definierte) Grenze zwischen politischem Diskurs und Hatespeech, zwischen politischem Aktivismus und der Organisation zu Hassverbrechen. Die Plattformen die wir benutzen (Foren, Twitter, das GSM-Netz, etc.) werden für “legitimen” (schreckliches Wort) Diskurs genutzt, allerdings werden sie auch von den Vertretern von menschenverachtenden und diskriminierenden Ideologien benutzt. Das von Stephan angeführte und kritisierte Beispiel ist wenn nichts gelöscht wird, sondern wenn die Sachen, die “die Gesellschaft” eigentlich gar nicht erst entstehen lassen will (klar menschenverachtende inhalte) nicht unterbunden, sondern lediglich versteckt werden.

          Das wäre vielleicht zu vergleichen mit dem Verbot von “Mein Kampf” – gerade bei dem Buch wird wohl kaum jemand den Untergang der Meinungsfreiheit sehen, allerdings löst das Verbot das dahinterliegende ideologische Problem nicht, sondern geht nur äußerst unbeholfen und hilflos mit der Sache um. Die Nazis werden sich trotzdem noch Kopien besorgen können, und die NS-Vergangenheit wird zum Tabuthema erklärt.
          Dem entspräche auch ein Ausblenden rechtsextremen Vorgängen im Netz: das Problem wird nicht behandelt, sondern übermalt. Im Hintergrund können Leute immer noch Verbrechen organisieren, bloß dass es jetzt von deutschen IPs aus ne Takedown notice gibt. Das hindert niemanden wirklich daran, sich mit den richtigen Leuten zu vernetzen (proxien kann heute jeder). Das hat erst einmal wenig mit politischem Diskurs zu tun.

          Was Stephan also fordert (meiner Interpretation zufolge, hier könnte er vielleicht ein Ja/Nein geben) ist dass Inhalte die gesellschaftlich nicht einmal im politischen Diskurs geduldet werden nicht nur vor manchen Leuten versteckt werden, sondern konsequent gelöscht werden. Natürlich dürfen diese Löschungen den politischen Diskurs nicht beeinträchtigen.

          [Nochmal am Rande: Ich finde es absurd, dass es scheinbar akzeptabel ist, linke Ideologien (welche sich für Transparenz, Dezentralität, Gleichberechtigung, Mitbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe einsetzen) mit rechten Ideologien (welche sich gegen Gleichberechtigung und für die gezielte und systematische Unterdrückung von ganzen Menschengruppen einsetzen) auf ein Niveau zu stellen.]

          tl;dr: Diskurs ist notwendig. Unakzeptable Vorgänge in der Gesellschaft unter den Teppich kehren ist allerdings weder positiv für den politischer Diskurs noch eine angemessene Auseinandersetzung mit dem Nazi-Problem.

          • Keine Sorge, Du klingst nicht wie eine Sockenpuppe, Eure Standpunkte sind ja nicht vollkommen identisch.

            Ich finde es selbstverständlich auch nicht akzeptabel, linke und rechte Ideologien gleichzusetzen (obwohl mir die Ideologie-Identifikation grundsätzlich etwas suspekt ist). Ich bin auch nicht sicher, ob das Verbot von “Mein Kampf” zielführend ist (keine Ahnung, ob die Freigabe mehr Vor- als Nachteile hätte). Ich meine aber, dass Diskussionen nicht entschieden werden können, indem man lauter schreit, oder die Gegenseite ausschließt, weil ihre Meinung zu weit von der in meinem Dorf abweicht.

            Die Frage, was verboten ist, muss durch Legislative und Judikative verhandelt werden. Ich sehe dazu keine Alternative. Die Formel “Gleiches Recht für alle” ist auf lange Sicht wichtiger als die Möglichkeit, der Gegenseite kurzfristig eins auswischen zu können.

            Ich finde es richtig, wenn eine demokratische Gesellschaft der freien Meinungsäußerung auch Grenzen setzen kann. Aber ich finde es falsch (im Sinne von: außerhalb vom demokratischen Grundkonsens), von Infrastrukturanbietern zu verlangen, dass sie “Haltung zeigen”, und z.B. keine Kurznachrichten von Nazis, keine Blondinenwitze, keine Zigarren aus Kuba oder keine Überweisungen von Wikileaks-Unterstützern mehr transportieren.

  13. Im Gegensatz zu einigen Kommentatoren finde ich nicht, dass Du hier etwas anders als in der Süddeutschen sagst. Dein Standpunkt kommt hier wie dort klar rüber, und ich glaube, dass Du irrst.

    Es muss in einer Gesellschaft grundsätzlich erlaubt sein, radikal von der Mehrheit abweichende Standpunkte zu vertreten, ohne deshalb von Infrastrukturservices wie z.B. Netzprovidern ausgeschlossen zu werden. Sobald diese Services, wie von Dir verlangt, gezwungen werden, sich politisch zu positionieren und nur ein genehmes Spektrum zu transportieren, entscheidet im Zweifelsfall reine Willkür darüber, ob ein Antifaschist, ein Tor-Programmierer, ein Umweltschützer, ein Occupy-Aktivist, ein Globalisierungskritiker, ein Pazifist oder ein Stuttgart-21-Gegner in diesem genehmen Spektrum liegen.
    Sicher gibt es Grenzen dessen, was man in der Öffentlichkeiten an Sprechakten vornehmen darf, aber diese Grenzen werden nicht durch eine wie gut auch immer gemeinte “Haltung” festgelegt, sondern durch klare Rechtsvorschriften, die das Produkt transparenter legislativer Prozesse zu sein haben.

    Aus genau diesem Grund ist es geboten, auch für die Meinungsfreiheit von Menschen einzutreten, deren Meinung ich selbst für mich ablehne.

    Das ist ein so elementarer und eigentlich selbstverständlicher Kernbestandteil des aufgeklärten Wertekonsens, dass ich nicht begreife, wieso Du Dich da verrennst. Oder warum die Piraten das dulden. Denn wenn es um exponierte Aktivität in politischen Parteien geht – da stimme ich Dir vollkommen zu – dann spielt die demonstrierte Haltung eine sehr große Rolle.

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