Lizenzen. Der Untergang des Abendlandes, wie ich behaupte, denn Lizenzen versauen uns das mit dem freien Wissen und der freien Bildung. Ja, auch mein Blog steht unter einer Lizenz, unter einer freien Lizenz. Diese Lizenz erlaubt es, dass jeder meine Blogeinträge verändert oder auch unverändert wiederverwerten darf. Was er aber nicht darf, ist meinen Namen weglassen. Das ärgert mich ein wenig, denn am liebsten möchte ich auch Dinge erschaffen, die niemanden gehören. Nicht mal mir. Dinge können zwar nach ein paar Jahren in die Public Domain fallen, aber trotzdem wird dabei noch ein Urheber genannt. Ich kann mich gar nicht dagegen wehren, denn unsere Rechtsauffassung verlangt einen Urheber. Er ist quasi die Autorität, aufgrund derer ein Text, ein Lied oder ein Film existiert. Ein Text kann sich nicht aus sich selbst heraus erschaffen und darf nicht herrenlos herumschwirren. Es muss jemand verantwortlich sein.
Das finde ich sehr schade, denn leider wird ein Werk auch immer wieder am Urheber gemessen. Ich möchte aber ein Werk unabhängig davon betrachten können, einfach nur den Inhalt rezipieren und es ist mir oft egal, wer etwas erschaffen hat.
Ich stelle also die Frage, wie man um die oben genannte Verantwortlichkeit herumkommt. Brauchen wir Urheber (damit meine ich die Nennung!)? Was ist mit Werken, die in Land A erlaubt sind, aber in Land B nicht? Brauchen wir eine verantwortliche Instanz? All diese Frage will ich mir in den nächsten Tagen durch den Kopf gehen lassen und dazu das eine oder andere sagen, in der Hoffnung, dass einige mitdiskutieren ihre Ideen und Gedanken teilen. Am einfachsten geht das in den Kommentaren und als Pingback.
Brainstorming: Braucht es wirklich einen Urheber? Man stelle sich vor, jemand mietet eine weiße Plakatfläche und hängt einen Edding daneben. Dann wir der Kreativität freien Lauf gelassen. Digital dazu könnte man ein Etherpad erstellen oder ein Wiki aufsetzen, in dem jeder anonym beiträgt. Kann man den Text veröffentlichen, z.B. als Leserbrief, den man ebenfalls anonym sendet? Kann dadurch nicht nicht den/die Urheber verschwinden lassen?
@Locke: Du gehst davon aus, die Rechtslage durch einen Hack zu umgehen. Oftmals ist es aber schon Realität, dass ein Text z.B. im Etherpad nicht auf einen Urheber zurückführbar ist, die rechtliche Notwendigkeit, einen Urheber zu benennen, besteht aber trotzdem.
Ich finde es sinnvoller, direkt am Urheberrecht anzusetzen und die Möglichkeit geben, seine Urheberschaft aufzugeben bzw. gar nicht erst zu beanspruchen. Es ist ein grundsätzliches Problem z.B. bei der Verwertung sehr alter Werke, die Rechte aller Beteiligten für eine Weiterverwendung etwa eines alten Films einzuholen, weil diese schlichtweg nicht mehr erreichbar sind. Anstatt grundsätzlich von einem Urheberrecht auszugehen, ist es z.B. eine gangbare Möglichkeit, nach einem bestimmten Zeitraum nach Erschaffung (z.B. 5 Jahre) vom Urheber zu verlangen, seinen Rechtsanspruch zu erneuern. Die wenigsten Urheber verdienen 5 Jahre nach Erscheinen noch an einem Werk und wenn dem doch der Fall ist, wäre es kein Problem, in einem möglichst unbürokratischen Verfahren diesen Urheberschaftsanspruch zu erneuern.
Es gibt da irgendwo eine sogenannte “WTFPL” (do What The Fuck you want to Public License), die nicht verlangt, den Urheber eines Werkes zu nennen. Reicht dir das für deinen Blog?